Endstellen - Bullterrier in Not - Schweiz

Direkt zum Seiteninhalt

Was erwarten wir von Endstellen

Welche Endstellen wünschen wir uns für unsere Schützlinge

Sie als Endstelle müssen nicht reich sein, nicht schön, nicht angepasst sein, die Hunde brauchen keine Villa und fühlen sich auch in einer Wohnung wohl (sofern ein körperliches Handicap nicht dagegen spricht), meistens können sie auch eine Zeit alleine bleiben, während Sie bspw. zur Arbeit gehen - was sie aber sein sollten ist: verantwortungsbewusst!

Unsere Hunde stehen zu Unrecht im Fokus der Aufmerksamkeit, Boulevardblätter (und so manche Mitmenschen) warten nur darauf, dass auch nur der kleinste Vorfall zu einer bluttriefenden Kampfhundestory aufgebauscht werden kann.

Darum stehen Halter von Listenhunden mehr als Andere in der Verantwortung, sich in der Öffentlichkeit mit gut erzogenen Hunden zu zeigen (um es klarzustellen, etwas, was wir uns von allen Haltern, rassenunabhängig, wünschen würden).

Von daher setzen wir die Bereitschaft zur Ausbildung von Hund und Halter voraus, gegebenenfalls auch durch einen guten Hundetrainer bzw. eine qualifizierte Hundeschule.

Natürlich müssen Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen befolgt werden - selbst wenn sie auf Rasselisten basieren.

Das Vorgehen gegen Gesetze und Verordnungen ist ein politischer Weg, auf dem wir uns gerne unterstützen lassen, nicht einer, der durch Vergehen gegen die bestehende Gesetzes-/Verordnungslage erschwert werden sollte.


Als Endstelle sollten Sie

  • in der Lage sein, eventuelle gesetzliche und verordnungstechnische Voraussetzungen zu erfüllen (Bewilligungen, Ausbildungen, polizeiliches Führungszeugnis etc.)

  • willens sein, ggfs. mit dem Hund Sachkundeprüfungen oder Wesenstests zu absolvieren

  • falls Sie in einem Mietobjekt wohnen, eine Vermietergenehmigung vorweisen können, die die Haltung eines Hundes - unter Angabe der Rasse - erlaubt (es gibt Vermieter, die erlauben Hunde, aber keine gelisteten Hunde)

  • falls Sie in einer Eigentümergemeinschaft wohnen, vorsichtshalber die Zustimmung der anderen Eigentümer zur Haltung des Hundes einholen, selbst wenn generell die Haltung von Hunden erlaubt ist

  • falls sie in einem Haus mit Grundstück wohnen, sich erkundigen, ob es Vorschriften bzgl. der Einzäunung (insbesonders der Höhe der Einzäunung) gibt und ob sie berechtigt und in der Lage sind, ggfs. eine solche Einzäunung zu errichten

  • in der finanziellen Lage sein, dem Hund alle nötige medizinische Behandlung zukommen zu lassen

  • in der Lage sein, den Hund entsprechend seines Temparaments und seiner Fähigkeiten auszulasten



Highlight

Zurück zum Seiteninhalt